AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden "AGB" ) gelten gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB für alle der Fotografin erteilten Aufträge.

Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf USB-Sticks, Abzügen, Fotobücher, Digitale Dateien, usw.)


II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen (privaten) Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung über.

5. Die RAW-Dateien (unbearbeitete Originale) verbleiben bei der Fotografin. Es erfolgt grundsätzlich keine Herausgabe an den Auftraggeber.

6. Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die

entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.


7.Bei der Verwertung der Lichtbilder ist der Fotograf als Urheber der Lichtbilder zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


8. a) Die Bearbeitung von Werken des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital;

b) die Verbreitung von Werken des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen (privaten) Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind;

c) die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren;

sind nicht gestattet, wenn dies nicht ausdrücklich zwischen Fotograf und Auftraggeber vereinbart wurde.


9. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit deren Einverständnis erfolgen.


 III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung

1. Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich.

2. Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart; Nebenkosten (z.B. Reisekosten) sind vom Auftraggeber zu tragen. Es gilt das vereinbarte Honorar.

3.a) Grundsätzlich erfolgt die Bezahlung per Rechnung binnen 14 Tagen.

b) Bei Hochzeiten ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtbetrages fällig.

4. Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und ggfs. gesondert zu vergüten.

5. Bis zur vollständigen Bezahlung aller der Fotografin aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des Fotografen.

6. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er dies rechtzeitig mitzuteilen.

7. a) Die Fotografin ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind.

b) Alle zur Verfügung gestellten Dateien verbleiben 12 Monate in der Cloud und werden danach gelöscht. Eine längere Aufbewahrung ist ggfs. zusätzlich zu vergüten.


IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.


3. Die Zusendung und Rücksendung von Werken oder Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Versendung erfolgt.



V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen und Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Der Auftraggeber stellt die Fotografin frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.


 
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz

1. Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von der Fotografin ausdrücklich als bindend bestätigt worden sind.

2. Bilder werden nach einem Shooting innerhalb von 14 Tagen zur Auswahl zur Verfügung gestellt. Die endgültige Bearbeitung kann bis zu 28 Tage in Anspruch nehmen. Bei Hochzeiten ist eine kann die Bearbeitungszeit bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen.

3. Kann die Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (Krankheiten, Unfall etc.) den Auftrag nicht ausführen oder die Bilder nicht fristgerecht liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen.

4. Die Fotografin ist nicht verpflichtet einen Ersatz-Fotografen zu stellen.


VII. Datenschutz

Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Weitere Information sind dazu unter Impressum/Datenschutz zu finden.


VIII. Salvatorische Klausel
 

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.


 

 




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